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Straßensperrung in der Plötzkyer Straße besteht leider immer noch.

20.01.2007: Noch immer ist die Plötzkyer Str. in Richtung Schönebeck gesperrt. Unverständlich, da bereits seit etwa einem Monat die Umleitung der B246A aufgehoben ist, und noch dazu die schriftliche Zusage der Stadtverwaltung Schönebeck vorliegt, daß die vorübergehende Einbahnstraßenregelung nur für die Zeit der Umleitung der B246A gelten soll.

Notwendig ist sie nun also nicht mehr. Nach Fertigstellung der Brücke bei Plötzky und der Fährlake in Grünewalde ist die B246A nun vollständig erneuert, verbreitert, neu asphaltiert, Kurvenradien vergrößert usw. Es ist also unwahrscheinlich, daß es zu nennenswerten Störungen des Verkehrs der B246A kommen wird.

Nach Ende der Umleitung hat die Plötzkyer Str. keine Bedeutung für den Durchgangsverkehr: der fließt
- zwischen Schönebeck und Magdeburg über Elbenauer Str./Randauer Str. und
- zwischen  Plötzky und Magdeburg über die Randauer Str.
Und von Plötzky nach Schönebeck fährt man nun nicht mehr über Elbenau und durch die Plötzkyer Str., sondern gleich über die Alte Fähre. Schneller und sicherer.
Damit entfällt aber die Notwendigkeit der Einbahnstraßenregelung. Lästig ist die fortdauernde Sperrung nun vielmehr für die Einwohner selbst - durch unnötige Umwege und durch Schleichverkehr über die dazu nicht ausgelegten Straßen parallel zur Plötzkyer Str. (Schulzenstraße und Neue Str.)

Es wird also Zeit, daß die überflüssigen Schilder verschwinden.

23.12.2006: Die Umleitung der B246A durch Elbenau ist aufgehoben. Endlich wieder Ruhe. 

20.08.2006:
vor wenigen Tagen ist die zugesagte Änderung (Freigabe für Radfahrer) erfolgt.
Das ist auch gut so, denn immerhin wird die Umleitung der B246A noch etwa bis Ende 2006 durch Elbenau führen und damit auch die Einbahnstraßenregelung bis Ende 2006 bestehen bleiben. 

Nach schriftlich vorliegender Aussage von Herrn Stegmann vom Straßenverkehrsamt der Stadt Schönebeck wird die Einbahnstraßenregelung in der Plötzkyer Straße keine Dauereinrichtung bleiben (ggf. aber  bei Bedarf z.B. Umleitung der B246A vorübergehend eingerichtet werden).

jetzige Beschilderung mit "Radfahrer frei":
Plötzkyer Str. für Radfahrer frei
zum Vergleich - bisherige Vollsperrung:
Sperrung der Plötzkyer Straße

30.07.2006
Wie das Ordnungsamt  mitteilte, wird die Straßensperrung für Radfahrer aufgehoben. Allerdings erst nach Ende der Bauarbeiten in der Plötzkyer Straße, zugesagt für etwa den 14.7.06. Bis dahin gilt weiterhin die umständliche, aber erlaubte Variante: Absteigen - Reinschieben - Weiterfahren.

zum Hintergrund / Rückblick:
Seit April ist die Plötzkyer Straße Richtung Schönebeck gesperrt. Grund sind Bauarbeiten an der B246A, während denen ein Teil des Verkehr durch Elbenau geleitet wird. Die Umleitung erfolgt über Randauer Str. / Elbenauer Str. 

Der Umweg mag für den Kfz-Verkehr angemessen sein - für den Fahrradverkehr (auf der Strecke sind vor allem am Wochenende viele Radfahrer unterwegs) ist ein um 60% längerer Weg schon deutlich zu lang.
Bereits seit langem ist amtlich(1) anerkannt, daß der Fahrradverkehr auf kurze Wege angewiesen ist, und daß diese zur Verfügung gestellt werden sollen. Die rechtlichen Möglichkeiten bestehen - es müßte nur jemand ein Schild "Radfahrer frei" anbringen, und schon könnte der Radverkehr den kurzen Weg nehmen und dennoch würde der Kfz-Verkehr wie vorgesehen geführt werden.
Gegen die Freigabe gibt es keine Gründe: die Plötzkyer Straße ist gerade erst neu asphaltiert, sie ist von Kfz nur einseitig befahren, außerdem besteht Tempo 30.

Seitens des Schönebecker Ordnungsamtes, SG Straßenverkehr, kam auf die Anfrage nach einer Freigabe für den Radverkehr zunächst die mündliche Absage: es sei mit der Verkehrsbehörde des Landkreises abgesprochen, daß die Sperrung auch für den Radverkehr gelte.
Damit zeigen Stadt und Landkreis zum wiederholten mal, daß sie die Bedürfnisse und Möglichkeiten des Fahrradverkehrs nicht kennen bzw. sie bewußt ignorieren(2).

Man merke: Es soll das Radfahren auf einer gut ausgebauten, wenig befahrenen Straße verboten werden, deren Verkehrsstärke man grad halbiert hat, und auf der man bisher auch bei doppelt so starkem Verkehr gut fahren konnte. Das zu verstehen fällt schwer...
Aber egal - es hält sich ohnehin keiner dran. Daher ist gut, daß das Befahren per Rad jetzt wieder legal möglich wird.

Jedoch darf man als Radfahrer auch jetzt schon über die Plötzkyer Straße Richtung Schönebeck fahren:
Durch das Verkehrszeichen ist nur die Einfahrt verboten, nicht aber, am Schild vorbeizuschieben und danach weiterzufahren. (die Straße ist keine Einbahnstraße!). Also kann unter dieser Voraussetzung guten Gewissens die Abkürzung genommen werden. Sollte dort die Polizei kontrollieren, so sollte man aber seiner Pflicht zum Absteigen nachgekommen sein. Vernünftiger wäre daher eine offizielle Freigabe.

-twi

(1) Die Vorgabe an die Verwaltung, dem Radverkehr kurze Wege zur Verfügung zu stellen, ergibt sich u.a. aus den Verwaltungsvorschriften zur StVO und aus Empfehlungen der Bundesanstalt für Straßenwesen und der Forschungsgemeinschaft Straßenverkehr (z.B. "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen", 1995). Nur scheint diese Erkenntnis in Schönebeck immer noch nicht angekommen zu sein.

(2) Vor einiger Zeit wollte sich die Stadt Schönebeck mal als fahrradfreundlich präsentieren. Kennt man jedoch die Realitäten (z.B. auch in Schönebecks Innenstadt), so scheint es naheliegender, daß Schönebeck auf den Titel "fahrradunfreundlichste Stadt" hinarbeitet, wofür die "Rostige Speiche" verliehen werden kann.

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